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| Foto: flickr.com/gruene-bremen |
Das Stadtamt weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Einsprüche gegen die Auskunftserteilung können formlos schriftlich beim Stadtamt, Zentrale Meldebehörde, Postfach 10 78 49, 28078 Bremen, oder bei den BürgerServiceCentern und Bürgerämtern eingereicht werden.
Entsprechende Vordrucke sind dort ebenfalls erhältlich oder können im Internet unter www.stadtamt.bremen.de unter "Wohnen"/"Widerspruch gegen Melderegisterauskunft" abgerufen werden.
Wer bereits in der Vergangenheit einen derartigen Einspruch abgegeben hat, braucht diesen nicht zu erneuern. Bereits eingetragene Übermittlungssperren gelten so lange, bis sie durch Erklärung gegenüber der Meldebehörde zurückgenommen werden.

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